Der Elternbeirat des Emmy-Noether-Gymnasiums in Erlangen erlässt gemäß Art. 68 Absatz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit § 21 Absatz 3 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) im Einvernehmen mit der Schulleiterin/dem Schulleiter folgende
Wahlordnung für den Elternbeirat Inhaltsübersicht § 2 Zusammensetzung des Elternbeirats § 9 Grundsatz der Nichtöffentlichkeit § 11 Ungültigkeit der Stimmzettel § 12 Feststellung des Wahlergebnisses § 13 Sicherung der Wahlunterlagen
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