Kultusminister Siegfried Schneider wird bis ende 2008 das Übertrittsverfahren überprüfen
PRESSEMITTEILUNG 103/2008 - Ergänzte Fassung 30. April 2008
Kultusminister Siegfried Schneider wird bis Ende 2008 das Übertrittsverfahren überprüfen
MÜNCHEN. Am 2. Mai erhalten die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen das Übertrittszeugnis. Darin bestätigen erfahrene Grundschullehrkräfte den Kindern, in welcher Schulart die Kinder am besten gefördert werden können und ihren Bildungsweg bestmöglich fortsetzen können.
Die Wahl der weiterführenden Schule nach der vierten Klasse ist eine wichtige, aber keine endgültige. Kinder können auch nach fünften oder sechsten Klasse eine andere weiterführende Schule besuchen.
Das gegliederte Schulwesen hat sich bewährt, da es die Schülerinnen und Schüler je nach ihren Talenten bestmöglich fördert.
Alle Schülerinnen und Schüler, die keine Übertrittsempfehlung erhalten haben, können am Probeunterricht der gewünschten Schulart teilnehmen.
„Ganz nach dem Grundsatz ,Kein Abschluss ohne Anschluss" haben wir in Bayern mit der Beruflichen Oberschule einen zweiten gleichwertigen Weg zur Hochschule eröffnet", so Kultusminister Siegfried Schneider. So können z.B. auch Absolventen der Hauptschule, etwa nach dem M-Zug oder einer Berufsausbildung, sowie Absolventen der Realschule über die Berufliche Oberschule die Zugangsvoraussetzung für die Hochschule erwerben. Die Berufliche Oberschule wird ab dem kommenden Schuljahr flächendeckend eingeführt.
Kultusminister Siegfried Schneider hat angekündigt, dass er bis Ende 2008 einen Vorschlag für das künftige Übertrittsverfahren vorlegen wird. Im Dialog mit Eltern und Lehrkräften wird dieser kind- und begabungsgerechte Vorschlag erstellt.
Um die Begabungen noch intensiver erkennen und ausweisen zu können, bekommt im neuen Schuljahr jeder Viertklässler ein Übertrittszeugnis, auch wenn die Eltern keines beantragt haben.
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Dr. Ludwig Unger, Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus