Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen hat in der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schülerinnen und Schüler am Mittagessen in Ganztagsschulen (Förderbeginn: 20. April 2009) die Richtlinien der Bezuschussung der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen festgelegt. Kindern aus finanziell bedürftigen Familien wird aus dem Staatshaushalt pro Schuljahr ein Festbetrag von 200 € pro Schülerin/Schüler gewährt, wenn gleichzeitig der Schulaufwandsträger auch mindestens 200 € aufbringt. Der Betrag wird dem Schulaufwandsträger ange-wiesen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der anliegenden Richtlinie. Als bedürftig anzusehen sind Schülerinnen und Schüler, die selbst bzw. deren Erziehungs-berechtigte entweder
Das Abwicklungsverfahren ist nicht vorgeschrieben und muss vor Ort geregelt werden. Bei der Regelung zwischen Schulaufwandsträger und Schule sollen praktikable Lösungen gefunden werden, die die berechtigten Kinder nicht diskriminieren und öffentlich als bedürftig erscheinen lassen. Eine Vorgehensweise wie bei der Erhebung des Büchergeldes ist zu vermeiden.
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