Fünfter Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 12 Geltungsdauer, Änderungen und Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 01.07.2008 in Kraft, gilt auf unbestimmte Zeit und kann durch Beschluss des Elternbeirats geändert werden.
(2) Der Elternbeirat kann im Einzelfall durch Beschluss von den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung abweichen.
(3) Die Geschäftsordnung ist dem Schulleiter zur Kenntnis zu geben und in der Schule in geeigneter Weise bekannt zu machen.

 

Vorstehende Geschäftsordnung hat der Elternbeirat am 12.06.2008 beschlossen.

Erlangen, den 12.06.2008

Gez.

Markus Schiefer
Vorsitzender des Elternbeirates
Emmy-Noether-Gymnasium