Verfasst von Webmaster am 28. Dezember 2011 - 11:32
Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler durch die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
1 Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Unfallversicherung regelt das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII). Darin wird der versicherte Unfall definiert als ein Ereignis, das zeitlich begrenzt, von außen auf den Körper einwirkt und zu einem Gesundheitsschaden (auch Verlust oder Beschädigung eines Hilfsmittels) oder zum Tod führt.