Archiv - Mai 3, 2010
Am Gymnasium ist Religionsunterricht Pflicht. Es wird aber nur katholische und evangelische Religion gegeben. Wer nicht daran teilnimmt, muss den Ethikunterricht besuchen. Sind Schüler ohne Bekenntnis, können Sie bei der katholischen oder der evangelischen Kirche beantragen, zum Religionsunterricht zugelassen zu werden.
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Die Schule hat die Pflicht, die Schüler während des Unterrichts und in den Pausen altersgemäß zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und endet nach dem Unterricht. Die Mittagspause, also die Zeit zwischen Vormittagsunterricht und Nachmittagsunterricht, gilt für die Schüler im Normalzweig nicht als Pause.
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