Analog zur Veränderung der Bestimmungen zum Latinum für das G 8 hat das Kultusministerium auch für den letzten Jahrgang des G 9 diese entsprechend angepasst:
Das Kleine Latinum (= Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein) gilt als erworben, - wenn der Pflichtunterricht in Latein ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 besucht und in Jahrgangsstufe 9 mindestens die Note 4 erzielt wurde, - wenn der Pflichtunterricht in Latein ab Jahrgangsstufe 7 besucht und in Jahrgangsstufe 10 mindestens die Note 4 im Fach Latein erzielt wurde.